Technisch notwendige Cookies

Welche Cookies dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden? Liste und Beispiele nach TDDDG und DSGVO.

Rechtliche Grundlage: § 25 Abs. 2 TDDDG

Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn der Zugriff auf das Endgerät unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zu erbringen. Die Grenze liegt dort, wo der Cookie oder die Speicherung technisch zwingend für die gewünschte Funktion ist – nicht nur nützlich oder kommerziell sinnvoll.

Liste: Typisch technisch notwendige Cookies

  • Session-Cookies – z. B. für Warenkorb, Login-Sitzung, Formulareingaben; werden nach Schließen des Browsers gelöscht.
  • Load-Balancing / Sicherheit – z. B. zur Lastverteilung oder Erkennung von Missbrauch.
  • Cookie-Einstellung speichern – Opt-Out- oder Consent-Cookie, das die Einwilligungsentscheidung des Nutzers speichert.
  • Medienwiedergabe – z. B. für Video- oder Audio-Player, wenn ohne Cookie die Wiedergabe nicht möglich wäre (eng auszulegen).

Wichtig: Analyse-, Marketing- oder Social-Media-Cookies sind nicht technisch notwendig und erfordern aktive Einwilligung – siehe Cookie-Banner-Pflicht.

Eng auslegen

Aufsichtsbehörden und Gerichte legen die Ausnahme eng aus: Nur was wirklich erforderlich ist, fällt darunter. Hilfreich ist ein Cookie Consent Tool mit Cookie-Crawler, das alle Cookies erkennt und Sie bei der Kategorisierung unterstützt – z. B. CCM19*.

Weitere Themen: Opt-in statt Opt-out · DSGVO Cookie Checkliste · Alle Ratgeber-Themen